AGB der Firma Armin Frey, Hagenbuchen 8, 88069 Tettnang


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine
gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auftraggeber i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Auftragserteilung
1. Unser Angebot ist bis zur Zuschlagserteilung freibleibend.
2. Mit der Bestellung eines Werkes erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder
durch Übergabe des Werkes an den Auftraggeber erklärt werden.
3. Bestellt der Verbraucher das Werk auf elektronischem Wege, wird der Auftragnehmer den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die
Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden
werden.
4. Preisangaben im Auftragschein können auch durch Verweisung auf die beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitskataloge hinsichtlich
der in Frage kommenden Positionen erfolgen.
5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Auftragnehmers.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsge schäfts mit seinem Zulieferer. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegen -
leistung wird unverzüglich zurückerstattet.
6. Sofern der Verbraucher das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Auftragnehmer gespeichert und dem Verbraucher
auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

§ 3 Kostenvoranschlag /Vorarbeiten
1. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten
und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer
ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

2. Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig.
3. Vorarbeiten wie die Erstellung von Zeichnungen, die vom Auftraggeber angefordert werden, sind ebenfalls aufgrund Vereinbarung vergütungspflichtig.
4. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger
Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Auf trag -
gebers überschritten werden.

§ 4 Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
1. Der Verbraucher (nicht der Unternehmer) hat bei Fernabsatzverträgen (Vertragsschluß durch ausschließliche Verwendung von Fernkommuni kations -
mitteln) das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Auftragnehmer oder durch Rücksendung der Ware zu
erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Der Auftragnehmer behält sich vor, mit der Durchführung des Auftrages erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.
3. Der Verbraucher veranlasst die Ausführung der Reparatur durch Übersendung bzw. Übergabe der zu reparierenden Sache an den Auftrag -
nehmer. Übersendet bzw. übergibt der Verbraucher die zu reparierende Sache bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, erlischt sein
Widerrufsrecht; gleichzeitig erlischt der Vorbehalt des Auftragnehmers im Sinne der Ziff. 2.

§ 5 Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
2. Sofern der Auftragnehmer die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, er die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnis

mäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung
(s. § 7) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Sofern der Auftragnehmer die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom
Vertrage berechtigt.
4. Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes/ Reparaturgegenstandes.
5. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht. Insbesondere wird nicht garantiert, dass von uns überholte historische Motoren
bei Gleichmäßigkeitsfahrten und Rennveranstaltungen, für die historische Triebwerke nur noch bedingt geeignet sind, keinen Schaden nehmen.

§ 6 Verjährung
Ansprüche des Auftragnehmers auf Werklohn verjähren in fünf Jahren.


§ 7 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter
des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
2. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungs -
beschränk ungen nicht bei dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Auftragnehmer zurechenbarem
Verlust des Lebens des Auftraggebers.

§ 8 Streitbeilegungsverfahren
Die Firma Armin Frey nimmt nicht an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzt (VSBG) teil.

§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichts stand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichts stand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.